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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

von RCR Schmierstoffservice- und Vertrieb GmbH

§ 1 Allgemeines

1.1 Nachstehende Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich ab sofort für alle jetzigen und künftigen Lieferungen einschließlich Beratung, Planung, Auskunftserteilung u.ä. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung vorbehalten.

1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Ausgehandelte Nebenarbeiten, Zusicherungen etc. bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

1.3 Wir behalten uns vor, bei Unstimmigkeiten bezüglich des Auftragsumfangs, fehlender Nachtragsbestellungen, mangelhafter Beistellung Dritter bzw. des Auftraggebers, die Baustelle bis zur Klärung ruhen zu lassen. Weiterhin behalten wir uns vor die dadurch anfallenden Kosten gemäß unserer bekanntenallgemeinen Konditionen zu berechnen.

1.4 Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), die Anwendung gegenüber (End-) Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.

1.5 Die VDMA-Bedingungen für Reparaturen an Maschinen und Anlagen für Inlandsgeschäfte in ihrer jeweils aktuellen Version haben Geltung und sind Grundlage bei allen unseren Verträgen, soweit sie
unseren AGB nicht widersprechen.

1.6 Unsere rechtsverbindlichen Bestellungen erfolgen ausschließlich über den Einkauf der jeweiligen Einzelfirma. Auftragsbestätigungen unserer Lieferanten haben ebenfalls ausschließlich an diesen
Besteller zu erfolgen.

§ 2 Angebot und Angebotsunterlagen

2.1 Alle Angebote sind unverbindlich hinsichtlich Preis- und Lieferungsmöglichkeit. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichtsangaben und sonstige Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.

2.2 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen uns sonstige Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Angebotsunterlagen sind auf Verlangen sofort zurückzusenden, wenn uns der Auftrag nicht erteilt
wird.

§ 3 Preise

3.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“ oder „ab Lager“, ausschließlich Verpackung, diese wird gesondert in Rechnung gestellt.

3.2 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlich er Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

3.3 Verpackungsmaterialien und Paletten werden zum Selbstkostenpreis zzgl. 10% Handlingszuschlag berechnet. Spezialverpackungen werden in Höhe der Vorbelastung zzgl. 10% durch unsere Lieferanten weiter berechnet. Eine Rücknahme von Verpackungsgut kann nicht erfolgen (alternativ: Material wird leihweise zur Verfügung gestellt und wird zum Selbstkostenpreis berechnet, falls es nicht innerhalb von vier Wochen seit der Lieferung frachtfrei zurückgegeben wird).

§ 4 Zahlungsbedingungen

4.1 Unsere Rechnungen sind innerhalb 14 Tage netto zahlbar.

4.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB geltend zu machen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Der Kunde ist jedoch zum Nachweis berechtigt, dass ein geringer Schaden entstanden ist.

4.3 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte kann der Kunde nur geltend machen, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Lieferzeit

5.1 Lieferfristen sind unverbindlich. Der Kunde ist bei Überschreitung von Lieferfristen nicht berechtigt, Schadenersatzansprüche geltend zu machen, soweit nicht individualvertraglich oder nachfolgend Ausnahmen geregelt sind.

5.2 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk/Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

5.3 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, auch bei bereits bestehenden Lieferverzug, im Falle höherer Gewalt, Auswirkungen von Arbeitskämpfen oder von uns nicht zu vertretenden Störungen im eigenen Betrieb oder desjenigen des Vorlieferanten. In einem solchen Fall können wir ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.

5.4 Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Kunden nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte.

5.5 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so können wir den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen verlangen.

§ 6 Gefahrenübergang

6.1 Die Gefahr geht mit Absendung der Lieferung ab Werk/Lager auf den Kunden über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.

6.2 Verzögert sich der Versand infolge von durch den Kunden zu vertretenen Umständen, geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Kunden über.

6.3 Eine Transportversicherung erfolgt nur auf Wunsch und Kosten des Kunden.

6.4 Teillieferungen sind zulässig.

§ 7 Mängelgewährleistungen

1. Allgemein
7.1.1 Die Gewährleistungen des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Ist eine gemeinsame Abnahme vereinbart und durchgeführt worden, so ist eine nachträgliche Rüge bezüglich Mängel, die bei Abnahme hätte festgestellt werden können, ausgeschlossen.

7.1.2 Durch seitens des Kunden oder Dritten vorgenommene Arbeiten wird unsere Haftung aufgehoben. Eine Mängelhaftung besteht weiterhin nicht bei Schäden aufgrund fehlerhafter Montage durch den Kunden.

7.1.3 Sämtliche Kosten unserer Gewährleistungsmaßnahmen hat der Kunde zu tragen, wenn sich seine Mängelrüge als nicht berechtigt herausstellt.

7.1.4 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden, z.B. Produktionsausfall, des Bestellers.

7.1.5 Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung bzw. Abnahme. Für die Lieferung gebrauchter Ware ist die Gewährleistung gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.

2. Kaufvertrag
7.2.1 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung, auch bezüglich von Teilen des Liefergegenstandes, berechtigt.

3. Werkvertrag
7.3.1 Soweit von uns zu vertretender Mangel der Werkleistung vorliegt, sind wir nach unserer Wahl
zur Nachbesserung oder Neuherstellung, auch bezüglich von Teilen des Werkgegenstandes,
berechtigt.

7.3.2 Für eine Mangelbeseitigung/ Neuherstellung nicht möglich, schlägt die Mangelbeseitigung/Neuherstellung in solcher Weise fehlt oder ist sie uns unzumutbar, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung, Rückgängigmachung des Vertrages und Schadenersatz im Rahmen der durch diese AGB und individualvertraglich festgelegten Haftungsbeschränkungen statt der Leistung verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln / geringfügiger Vertragswidrigkeit ist die Rückgängigmachung des Vertrages ausgeschlossen. Gleiches gilt, wenn wir die Verletzung nicht zu vertreten haben.

7.3.3 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art des Werkes vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen. Die Haftung gegenüber Unternehmern bei leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen. Von vorstehenden Haftungsausschlüssen sind Ansprüche aus Produkthaftung, uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder uns zurechenbarem Verlust des Lebens des Kunden ausgenommen.

7.3.4 Soweit eine Abnahme geschuldet ist, gilt die Werkleistung oder die Ware auch ohne förmliche Abnahme 14 Tage nach Lieferung als abgenommen, sofern der Kunde nicht schriftlich widerspricht.

§ 8 Gesamthaftung

8.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in § 7 vorgesehen, ist ausgeschlossen, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches.

8.2 Diese Regelung gilt nicht für Ansprüche gemäß dem Produkthaftungsgesetz oder bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretener Unmöglichkeit.

8.3 Dieser Haftungsausschluss gilt ferner nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

9.1 Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung vor (Kontokorrentvorbehalt). Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendungen findet, außer, wir werden dies ausdrücklich schriftlich erklären. Wird nach Rücknahme des Liefergegenstandes zu dessen Verwertung befugt, ist der Verwertungs-Erlös auf die Verbindlichkeiten des Kunden abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.

9.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Eigentumsvorbehalt-Ware pfleglich zu behandeln, insbesondere auf eigene Kosten ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wartungs- und Inspektionsarbeiten hat er Kunden auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen.

9.3 Von Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen.

9.4 Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura- Endbetrages (einschl. MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen ordnungsgemäß nachkommt. Ist der Kunde in Zahlungsverzug oder ist ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren gestellt oder liegt Zahlungseinstellung vor, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

§ 10 Gerichtsstand

10.1 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand der Geschäftssitz der RCR Schmierstoffservice und -vertrieb GmbH. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

10.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

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